Stabilisierungsgesetz 2027:
Sargnagel oder Chance?
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz macht vielen Kassenpraxen große Sorgen. Wie immer ist aber auch hier wichtig, die positiven Seiten und Möglichkeiten wahrzunehmen.
Worum geht es?
Mit einer knappen Mehrheit von 34 Stimmen durch die regierenden Parteien (CDU/SPD) wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Das Gesetz sieht deutliche Einsparungen im Gesundheitswesen vor, um die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten. Privat- und Selbszahlerleistungen bleiben unberührt.
Aktuell läuft noch eine Reformierung des Gesetzes, bevor es am 01.01.2027 in Kraft tritt - es können sich also noch Änderungen ergeben.

Was ändert sich am 01.01.2027?
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Strengere Budgetierung: Zahlreiche bisher außerhalb des Budgets vergütete Leistungen werden in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Dazu gehören unter anderem viele Vorsorgeuntersuchungen und psychotherapeutische Leistungen.
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Begrenzung der Honorarsteigerungen: Von 2027 bis 2029 wird die zulässige Steigerungsrate gegenüber der Grundlohnrate um einen Prozentpunkt abgesenkt.
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Wegfall der TSVG-Sondervergütungen: Zusätzliche Vergütungen für die Vermittlung schneller Arzttermine über die 116117, Hausarztvermittlungsfälle und offene Sprechstunden entfallen.
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Streichung der Hygienezuschläge: Die gesonderten Vergütungen für bestimmte Hygienemaßnahmen werden gestrichen.
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Wegfall der ePA-Vergütung: Die bisherige Vergütung für die Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte entfällt.
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Streichung der Organspendeberatung: Die gesonderte Vergütung der Beratung zur Organ- und Gewebespende wird abgeschafft.
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Kürzungen in der Psychotherapie: Zuschläge für Kurzzeittherapien entfallen. Die bisherige Angemessenheitsprüfung psychotherapeutischer Vergütungen wird gestrichen.
Einen ausführlichen und guten Artikel zu dem Thema hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung geschrieben. Dazu findet sich hier auch eine Auflistung der konkreten Sparmaßnahmen und ihre voraussichtichen Auswirkungen auf die jährlichen Honorare der Ärzte.
Was sagt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nimmt natürlich die Position der Kassenärzte ein und verteidigt diese. Es ist aber auch wichtig, die Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nachzuvollziehen. Dazu dieser Artikel des BMGund hier eine kurze Zusammenfassung der Kernargumente für das Gesetz:
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Steigende Gesundheitsausgaben: Die Ausgaben der GKV steigen laut BMG derzeit um knapp 8 % jährlich und damit deutlich schneller als die Beitragseinnahmen.
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Drohendes Milliardendefizit: Ohne Gegenmaßnahmen prognostiziert das Ministerium eine Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 44 Milliarden Euro im Jahr 2030.
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Vermeidung steigender Krankenkassenbeiträge: Ohne Reform könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach Berechnungen des BMG bis 2030 von derzeit 2,9 % auf 4,8 % steigen.
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Verteilung der finanziellen Belastung: Das Ministerium bezeichnet die Maßnahmen als ausgewogenes Gesamtpaket. Neben Versicherten und Arbeitgebern sollen Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaunternehmen und Krankenkassen zur Stabilisierung beitragen.
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Hauptlast bei den Leistungserbringern: Nach Angaben des BMG sollen 2030 rund 70 % der finanziellen Entlastung durch Ausgabenbegrenzungen bei den Leistungserbringern entstehen.
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Erhöhung der Zuzahlungen: Das Ministerium rechtfertigt die Erhöhung um 50 % mit der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung seit 2004. Bestehende Belastungsgrenzen sollen erhalten bleiben.
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Zusätzliche Beteiligung der Pharmaindustrie: Durch einen höheren Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel erwartet das BMG bis 2030 Einsparungen von rund 12 Milliarden Euro.
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Strukturreformen bleiben notwendig: Das Spargesetz soll kurzfristig wirken. Langfristig setzt das Ministerium unter anderem auf eine effizientere Primärversorgung, Krankenhausreformen und eine bessere Steuerung der Patientenversorgung.
Welche Auswirkungen wird das Gesetz voraussichtlich haben?
Hier wird es naturgemäß etwas spekulativ - vor allem, weil noch eine Reform des Gesetzes aussteht (trifft hauptsächlich die operative und psychologische Versorgung). Ansonsten könnten folgende Faktoren besonders relevant werden:
- Patienten müssen zwangsläufig stärker auf Privat- und Selbstzahlerleistungen zurückgreifen: Das Gesetz soll vor weiteren Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge schützen, was zwar den durchschnittlichen Steuerzahler entlastet, aber kranke Menschen besonders belastet, da sie zukünftig mehr Zuzahlungen leisten müssen und vermutlich als Selbstzahler auf die Privatsprechstunde zurückgreifen werden, weil sonst die Wartezeiten einfach zu lang sein werden.
- Kassenpraxen werden vermutlich stärker Privat- und Selbszahlerleistungen anbieten: Um wirtschaftlich bleiben zu können, ist es logisch, diese Leistungen aufzubauen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Markt der Privat- und Selbstzahlerleistungen grundsätzlich anders funktioniert als der Markt der Kassenleistungen - Denn sobald der Patient selber zahlen muss, wird er sich den Therapeuten tendenziell gut aussuchen und recherchieren, was die Bedeutung eines intakten Marketings für die Praxis deutlich erhöht.
Es ist also relativ sicher anzunehmen, dass privatärztliche Praxen und auch Heilpraktiker sehr von dem Gesetz profitieren werden.
Unsere Empfehlungen aus Marketing-Sicht
Wer für Leistungen selber zahlen muss, sucht sich seinen Therapeuten in der Regel genauer aus. Auch Fahrtkosten sind relativ zum Gesamtinvest gegenüber kassenärztlichen Leistungen geringer, sprich das Einzugsgebiet steigt.
Gerade jetzt halten wir es also für sinnvoll, eine solide Basis für Privat- und Selbstzahlerleistungen in der Praxis aufzubauen. Je früher Sie mit dem Marketing beginnen, desto eher haben Sie einen Vorteil gegenüber anderen Praxen, die ähnliche Leistungen anbieten.
In diesem Sinne möchten wir hier einige Lösungen anbieten:
Website modernisieren
Eine ansprechende Gestaltung erweckt eine höhere Kompetenzvermutung, sprich die Patienten haben eine höheres Vertrauen, schon bevor sie in die Praxis kommen.
SEO + GEO
Die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative-Engine-Optimization (GEO), also eine Optimierung für KI-Systeme, ist für Privatpraxen und Kassenpraxen, die mehr Privat- und Selbstzahlerleistungen anbieten möchten, essenziell.
Praxisinternes Marketing
Plakate, Flyer und vor allem auch Schulungen für Ihre Mitarbeiter können wesentlich dazu beitragen, das Privat- und Selbstzahlerleistungen innerhalb der Praxis deutlich besser angenommen werden.
Unterstützung im Praxismanagement
Wirtschaftlichkeit, Prozessoptimierung und Mitarbeiterführung sollten ggf. optimiert werden, um den reduzierten Einnahmen zu begegnen.
